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   OLG Köln, 18.09.1985 - 13 U 51/85   

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https://dejure.org/1985,5397
OLG Köln, 18.09.1985 - 13 U 51/85 (https://dejure.org/1985,5397)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.09.1985 - 13 U 51/85 (https://dejure.org/1985,5397)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. September 1985 - 13 U 51/85 (https://dejure.org/1985,5397)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung eines Entgelds für die Überlassung eines Abrechnungsprogramms für den Computer; Voraussetzungen eines Leasingvertrages; Qualifizierung des Leasingvertrages als Umgehungsgeschäft mit der Folge der Unwirksamkeit; Wirksamer Widerruf des Vertrages; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 475
  • NJW-RR 1988, 1024 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84

    Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.1985 - 13 U 51/85
    Nach inzwischen gefestigter und durch Urteil vom 24. April 1985 - VIII ZR 95/84 - (NJW 85/1539 ff) bestätigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Frage, ob ein Umgehungsgeschäft nach § 6 AbzG vorliegt, darauf abzustellen, ob die Leasingsache ihrer Substanz nach auf Dauer auf den Leasingnehmer übergehen d.h., die Übertragung der Sachsubstanz wirtschaftliches Endziel des Vertrages seinWesentliches Indiz dafür ist u.a. ein vereinbartes Erwerbsoder Behaltensrecht des Leasingnehmers.

    Für die positive Abgrenzung d.h., für die Frage, ob dieser Schutz über § 6 AbzG gewährt werden muß, ist demgegenüber auch nach der von der Klägerin zitierten und unter dem 24. April 1985 (a.a.O.) bestätigten höchstrichterlichen Rechtsprechung wesentlich darauf abzustellen, ob dem Leasingnehmer ein Erwerbsrecht eingeräumt ist.

  • BGH, 23.02.1977 - VIII ZR 124/75

    Computer für Ingenieurbüro - Leasing, Abzahlungsgesetz, Umgehungsgeschäft,

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.1985 - 13 U 51/85
    In den von der Klägerin zitierten Entscheidungen (BGHZ 68, 118, 121 [BGH 23.02.1977 - VIII ZR 124/75] ; 71, 196, 200) [BGH 05.04.1978 - VIII ZR 49/77] werden beide Kriterien kumulativ aufgeführt zur negativen Abgrenzung, d.h. als zusammengehörende Beurteilungsmerkmale der Fälle, in denen ein Leasingnehmer bei Vertragsschluß damit rechnen muß, daß nach Ablauf der vereinbarten Vertragszeit die gezahlten Leasingraten und die Leasingsache nicht (mehr) seinem Vermögen angehören, in welchen Fällen er den Schutz des Abzahlungsgesetzes nicht verdient.
  • BGH, 13.07.1962 - IV ZR 21/62

    Beweiskraft der Sterbeurkunde; Abgrenzung von Zeugen- und Sachverständigenbeweis

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.1985 - 13 U 51/85
    Die Möglichkeit des Gerichts, bei fehlender eigener Sachkunde einen Sachverständigen hinzuzuziehen, soll keine Ausforschung ermöglichen und die Parteien nicht von der Substantiierungslast befreien (vgl. Zöller-Stephan, § 402 Anm. 2; § 355 Anm. 1 und § 404 Anm. 1; BGHZ 37, 389, 393, 394) [BGH 13.07.1962 - IV ZR 21/62] .
  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 73/84

    Mietvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft - Form des Widerrufs

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.1985 - 13 U 51/85
    Danach ist der gedachte Mietzins anzusetzen, indes ohne Wertminderungsanteil, § 1 d Abs. 3 Satz 2 AbzG (BGH, NJW 85, 1544 ff (1546); Palandt-Putzo, § 1 d AbzG Anm. 3 a; Klauss/Ose § 1 d AbzG, Rdn. 369).
  • BGH, 05.04.1978 - VIII ZR 49/77

    Leasingvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.1985 - 13 U 51/85
    In den von der Klägerin zitierten Entscheidungen (BGHZ 68, 118, 121 [BGH 23.02.1977 - VIII ZR 124/75] ; 71, 196, 200) [BGH 05.04.1978 - VIII ZR 49/77] werden beide Kriterien kumulativ aufgeführt zur negativen Abgrenzung, d.h. als zusammengehörende Beurteilungsmerkmale der Fälle, in denen ein Leasingnehmer bei Vertragsschluß damit rechnen muß, daß nach Ablauf der vereinbarten Vertragszeit die gezahlten Leasingraten und die Leasingsache nicht (mehr) seinem Vermögen angehören, in welchen Fällen er den Schutz des Abzahlungsgesetzes nicht verdient.
  • BGH, 05.10.1981 - VIII ZR 259/80

    Gewährleistung für die Verwendbarkeit der Arbeitsergebnisse einer

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.1985 - 13 U 51/85
    Nach den vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 5. Oktober 1981 - VIII ZR 259/80 - (DB 1982, 538, 539) genannten Grundsätzen "ist der Rechtsbegriff des Fehlers im Sinne von § 537 BGB nicht auf Eigenschaften beschränkt, die der Mietsache selber anhaften, sondern kommt es auf die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch an".
  • BGH, 02.02.1972 - VIII ZR 103/70

    Berechnung einer Nutzungsentschädigung bei einem Spezialfahrzeug - Berechnung

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.1985 - 13 U 51/85
    Bei Berechnung der Nutzungsentschädigung ist zu berücksichtigen, daß nach § 1 d Abs. 3 AbzG bis zur Ausübung des Widerrufs als gedachter Mietwert nur der reine Gebrauchsüberlassungswert - ohne Anteil für die Wertminderung durch den Gebrauch - zu vergüten ist und daß dieser Wert ferner begrenzt ist auf den Wert der konkreten Nutzungsmöglichkeit d.h., Mängel der Sache, die im Falle einer Miete zur Minderung oder zum Wegfall des Mietzinses führen würden, sind auch bei Berechnung der Entschädigung nach § 1 d Abs. 3 AbzG mindernd zu berücksichtigen (BGH NJW 1972, 581; Palandt-Putzo, § 2 AbzG, Anm. 5 b; Klauss/Ose § 2 AbzG, Rdn. 458).
  • OLG Köln, 06.12.1990 - 1 U 9/90
    Der Überlassungswert bemißt sich nach dem Wert der Nutzungen (§ 100 BGB), d.h. nach Maßgabe einer vergleichbaren Miete, wobei kraft gesetzlicher Bestimmung die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme eingetretene Wertminderung außer Betracht zu bleiben hat, so daß der in einer Vergleichsmiete enthaltene Anteil für die Wertminderung durch Gebrauch außer Ansatz zu lassen ist (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1986, 475 - 13. ZS -).
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